Generalzolldirektion
Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Finanzen - in Münster sucht zum nächstmöglichen Termin mehrere Volljuristinnen / Volljuristen (m/w/d) als Professorin / Professor (Besoldungsgruppe W 2) Der Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und ist organisatorisch bei der Generalzolldirektion in Münster angegliedert. Am Fachbereich Finanzen wird im dualen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ der Nachwuchs des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Zollverwaltung und im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik der gehobene Dienst für die öffentliche Verwaltung ausgebildet. das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Module Rechtswissenschaftliche Grundlagen I (Einführung in das Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Beamtenrecht) oder Rechtswissenschaftliche Grundlagen II (Staats- und Europarecht, Extremismusprävention, Privatrecht), nach entsprechender Einarbeitung das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Studienbereiche Allgemeines Steuerrecht, Allgemeines Zollrecht, Besonderes Zollrecht, Recht der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung oder Verbrauchsteuerrecht, Volljuristin oder Volljurist (m/w/d) mit Abschluss beider Staatsexamina mindestens mit der Note „befriedigend“ (alternativ: ein juristisches Staatsexamen mit einem Ergebnis von mindestens 7,5 Punkten und einer Gesamtpunktzahl aus beiden Staatsexamina von mindestens 13 Punkten), Erfüllung der Eignungs- und Befähigungsmerkmale des § 131 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 21. eine juristische Promotion, eine fünfjährige Berufspraxis (davon 3 Jahre außerhalb der Hochschule gemäß § 36 Abs.1 Nr. 5 HG NRW) sowie pädagogische Eignung (möglichst nachgewiesen durch Evaluationsergebnisse) mehrjährige Lehrerfahrung an einer Fachhochschule oder Hochschule, die Bereitschaft zur Teilnahme an hochschul-didaktischen Fortbildungen, hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule, hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Der Besetzungsvorschlag des Fachbereichsrates bedarf der Stellungnahme des Senats der Hochschule des Bundes. Es ist grundsätzlich möglich, die Aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen und werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht bzw. vernichtet, soweit diese im Falle einer Einstellung nicht zur Aufnahme in die Personalakte vorzusehen sind (§ 106 Bundesbeamtengesetz).